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Ich habe einen Zulassung bei der KV Berlin und kann mit allen gesetzlichen Kassen abrechnen.

Meine Honorarabrechnung erfolgt für alle PatientInnen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.

 

PrivatpatientInnen:

Üblicherweise werden die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von den privaten Krankenkassen übernommen. Bitte setzen Sie sich aber vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um dort die individuell mit Ihnen vereinbarten Regelungen und Formalien zu erfahren.

 

Beihilfe

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Beihilfestelle auf, um die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie zu klären.

 

Selbstzahler

Es ist möglich, dass Sie die Therapie selber zahlen, auch hier gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer. Zu den Themen Kostenerstattung, Elternratgeber und Wege zur Psychotherapie gibt es Broschüren zum Downloaden.