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Ablauf

Zunächst findet ein Erstgespräch statt. In diesem klären wir, ob eine Psychotherapie sinnvoll und ausreichend ist. Dann stellen wir gemeinsam den Antrag auf Kostenübernahme der „Probatorischen Sitzungen“. Das sind 5 Stunden à 50 Minuten, in denen mit Hilfe verschiedener wissenschaftlich fundierter, störungsspezifischer Fragebögen, Testverfahren und Beobachtungen eine Diagnose erstellt wird. Die Diagnose ist zur weiteren Kostenübernahme wichtig.

Datenschutz und die Schweigepflicht bleiben gewahrt, die Krankenversicherung erhält nur eine Diagnose und keine detaillierten Informationen. Ein unabhängiger Gutachter entscheidet, ohne dabei konkrete Patientendaten zu erhalten, über die Notwendigkeit der Therapie.

Wenn die Kostenübernahme bestätigt ist, kann die Psychotherapie beginnen. Es findet wöchentlich eine Sitzung à 50 Minuten statt. Dazu begleitend werden Elterngespräche circa einmal im Monat (altersabhängig) durchgeführt.